Visum
Vergessen Sie nicht, sich rechtzeitig (mindestens 3 Monate vor der Reise) bei der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ihrem Heimatland über die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen zu informieren.
Voraussetzung, um ein Visum für die Aus- und Weiterbildung zu erhalten: Für den Erhalt eines Visums benötigen Sie eine Anmeldebestätigung unseres Instituts. Um diese zu erhalten, müssen Sie einen Vertrag über mindestens drei Monate abschließen und eine Anzahlung in Höhe des halben Kurspreises leisten. Sie erhalten im Anschluss die entsprechende Zahlungs- und Anmeldebestätigung für die Deutsche Botschaft. Wenn Sie über uns eine Unterkunft reservieren lassen, erhalten Sie auch hier eine entsprechende Bestätigung.
Falls das Visum nicht erteilt wird, wird der Kursbeginn entweder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben oder der Kursvertrag wird vor Kursbeginn gekündigt und der angezahlte Betrag abzüglich 80,- EUR Bearbeitungsgebühr rückerstattet.
Weiteres Vorgehen:
Name der Bank: Kreissparkasse Köln
Kontoinhaberin: Maria Baron, activ lernen
Kontonummer: 35318
Bankleitzahl: 37050299
Krankenversicherung
Haben Sie sich vergewissert, dass Ihre Krankenversicherung Ihnen für Ihren Aufenthalt in Deutschland ausreichend Versicherungsschutz gewährt?
Wir vermitteln kostengünstige Krankenversicherungen für unsere ausländischen Schüler. Diese Krankenversicherung kann schon ab einem Monat und bis zu 4 Jahren abgeschlossen werden. Damit sind Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland krankenversichert, und bei entsprechender Erweiterung, unfall- und haftpflichtversichert.
Vergünstigungen
Fragen Sie doch einmal nach
Studium in Deutschland
Sprachliche Voraussetzungen für ein Studium an deutschen Universitäten und Fachhochschulen:
Je nachdem, ob Sie an einer deutschen Universität oder einer Fachhochschule studieren möchten, unterscheiden sich die Voraussetzungen zur Studienzulassung. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Ort bei der Studienberatung der Hochschule Ihrer Wahl informieren zu lassen. Diese kann Ihnen mitteilen, ob und in welchem Umfang Sie Kurse in Deutsch als Fremdsprache besuchen sollten.
Soweit nicht anders angegeben, müssen ausländische Studienplatzanwärter einen Sprachtest vor Studienbeginn bestehen (Deutsche Hochschulsprachprüfung, kurz: "DSH"). In dieser Prüfung müssen Sie sprachliche Fertigkeiten nachweisen, die über dem Niveau einer erfolgreich bestandenen zentralen Mittelstufenprüfung ("ZMP") liegen.
Der Ausbildungsweg für Kursteilnehmer, die noch keine Vorkenntnisse der deutschen Sprache besitzen, sieht folgendermaßen aus:
Weitere Links zu diesem Thema:
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Auswärtiges Amt
Übersicht über die Hochschulen in Köln
Berufliche Weiterbildung

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Wir sind Mitglied im Fachverband Deutsch als Fremdsprache
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Aktualisiert: Feb - 2012
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